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Die Befugnisse des Rechtsbehelfsgerichts im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren

11.03.2026

Die Befugnisse des Rechtsbehelfsgerichts im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren

In der Rechtssache „Albausy" (C-187/23) hat der EuGH entschieden, dass das Verfahren zur Ausstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses im ersten Rechtszug ein nichtstretiges Verfahren ist. Ungeklärt ist bislang, ob der Grundsatz der Einvernehmlichkeit auch in der Rechtsmittelinstanz gilt. In Deutschland ist die Haltung der Rechtsprechung zu dieser Frage gespalten.

Die Problematik stand in jüngerer Zeit im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem OLG Karlsruhe. In einem nun veröffentlichten Beitrag bespricht Matteo Fornasier die Entscheidung des Oberlandesgerichts und beleuchtet allgemein die Aufgabenverteilung zwischen erstinstanzlicher Ausstellungsbehörde und Beschwerdegericht im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren.

Matteo Fornasier, Aufgabenverteilung zwischen Ausstellungsbehörde und Rechtsbehelfsgericht im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 2026, 266 - 270.

Die Befugnisse des Rechtsbehelfsgerichts im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren

In der Rechtssache „Albausy" (C-187/23) hat der EuGH entschieden, dass das Verfahren zur Ausstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses im ersten Rechtszug ein nichtstretiges Verfahren ist. Ungeklärt ist bislang, ob der Grundsatz der Einvernehmlichkeit auch in der Rechtsmittelinstanz gilt. In Deutschland ist die Haltung der Rechtsprechung zu dieser Frage gespalten.

Die Problematik stand in jüngerer Zeit im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem OLG Karlsruhe. In einem nun veröffentlichten Beitrag bespricht Matteo Fornasier die Entscheidung des Oberlandesgerichts und beleuchtet allgemein die Aufgabenverteilung zwischen erstinstanzlicher Ausstellungsbehörde und Beschwerdegericht im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren.

Matteo Fornasier, Aufgabenverteilung zwischen Ausstellungsbehörde und Rechtsbehelfsgericht im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 2026, 266 - 270.