Der Studiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Studiengang bestimmen die beiden Partnerfakultäten nach den dort geltenden Regelungen selbst.
An der RUB ist neben der allgemeinen Hochschulreife die ausreichende Beherrschung der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) Voraussetzung für die Teilnahme am Studiengang. Dies ist in der Regel erfüllt, bei
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal der Ruhr-Universität Bochum. Es gelten die Regelungen der Ruhr-Universität Bochum für zulassungsfreie Studiengänge. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess an der Ruhr-Universität finden Sie hier.
Liebe Studienanfängerinnen und Studienanfänger,
Sie haben eine Zulassung der Ruhr-Universität Bochum für einen Studienplatz im Deutsch-Französischen Bachelorstudiengang im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht erhalten. Wir beglückwünschen Sie zur Zulassung und freuen uns, dass Sie sich für diesen Studiengang entschieden haben.
Zunächst schreiben Sie sich an der Ruhr-Universität Bochum für den Deutsch-Französischen Bachelorstudiengang im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht ein. Informationen zur Einschreibung finden Sie auf dieser Informationsseite des Studierendensekretariats.
Dann schreiben Sie sich bei der DFH ein, da diese unseren Studiengang durch Stipendien und weitere Angebote wie Sprachkurse und Berwerbertrainings fördert. Die Einschreibung erfolgt ausschließlich online: Online-Einschreibung bei der DFH.
Anschließend senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikelnummer und Ihrer gültigen E-Mail-Adresse an DFBM@rub.de. Wir werden Sie dann in die Planungen für unsere Einführungswoche aufnehmen und Ihnen den Ablauf des Programms zusenden.
Bitte beachten Sie, dass neben der Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum eine zusätzliche Einschreibung bei der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) für den Deutsch-Französischen Bachelorstudiengang im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht erforderlich ist. Nur dann können Sie von der Förderung der DFH (Stipendien für den Auslandsaufenthalt, Sprachkurse, Bewerbertraining etc.) profitieren.