Angespornt durch den Erfolg des binationalen Bachelorstudiengangs im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht richten die Partnerfakultäten der Ruhr-Universität Bochum und der Université de Tours ab dem Wintersemester 2018/19 auch einen konsekutiven deutsch-französischen Masterstudiengang ein, in dem Studierende das binationale Studienkonzept auch in der Masterphase weiterverfolgen können. Ziel des Studiengangs ist die Ausbildung fachlich qualifizierter, problemorientierter Juristinnen und Juristen für wirtschaftsnahe Berufe in Unternehmen, Kanzleien, Verwaltungen, Verbänden, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Studierende können sich durch Spezialisierungsmöglichkeiten (Arbeitsrecht und privates Wirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Steuerrecht oder Europarecht) bereits im Rahmen des Studiums gezielt auf ein Berufsfeld vorbereiten.
Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester und nur an der Université de Tours möglich. Voraussetzung für die Teilnahme am Studiengang ist ein Bachelor of Laws, eine Licence en droit oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss, der Grundkenntnisse im deutschen und französischen Zivilrecht und Öffentlichen Recht, sowie dem Europarecht vermittelt hat. Zudem ist die Beherrschung der deutschen und französischen Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des GeR nachzuweisen.
Das erste Studienjahr verbringen alle Studierenden an der Université de Tours, das zweite Studienjahr findet an der Ruhr-Universität Bochum statt. Dort wird auch die Masterarbeit angefertigt. Den detaillierten Studienverlaufsplan finden Sie hier.
Für den grundständigen Studiengang werden neben dem Sozialbeitrag keine Gebühren erhoben. Derzeit erhalten Studierende des DFBM während ihrer Auslandsphase einen finanzielle Förderung durch das Erasmus-Programm von monatlich mindestens € 600,- (+ einmalige Reisepauschale). Zudem gewährt die Deutsch-Französische Hochschule momentan ein Stipendium in Höhe von € 350,- pro Monat. Keine dieser beiden Hilfen sind bedürftigkeitsabhängig.
Daneben können weitere Förderungen [z. B. (Auslands-)BAföG] in Anspruch genommen werden.
Außerdem können die deutschen Studierenden von den APL-Geldern (Wohngeldzuschuss der französischen „CAF“) während ihres Studienjahrs in Tours profitieren.
Rechtsgrundlage für den Deutsch-französischen Masterstudiengang ist die Studien- und Prüfungsordnung vom 14. Oktober 2022.