Das Grundstudium ist Ihr Start in das juristische Studium an der Ruhr-Universität und schließt mit dem Erreichen der Zwischenprüfung ab.
Das in der Regel fünfsemestrige Grundstudium dient dem Erwerb von Grundwissen aus dem Bereich der Pflichtfächer der staatlichen Prüfung und dem Erwerb von methodischen Fähigkeiten.
Die Zwischenprüfung kann grundsätzlich zweimal im Jahr, Ende März und Ende September, abgelegt werden.
Die Zwischenprüfungsklausuren sind Zulassungsvoraussetzungen für die Klausurenkurse für Fortgeschrittene im Hauptstudium.
Eine bestandene Zwischenprüfung ist sowohl für die Anmeldung im Schwerpunktbereich, als auch für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung notwendige Anmeldevoraussetzung.
Zum Gegenstand der Zwischenprüfungsklausuren dürfen nach § 28 Abs. 2 Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 30 Abs. 2 S. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 folgende Themen aus den Pflichtfächern im Bürgerlichen Recht gemacht werden: § 11 Abs. 2 Nr.1 Buchstabe a, b und d JAG NRW:
im Öffentlichen Recht: § 11 Abs. 2 Nrn. 9 und 12 JAG NRW (Staatsrecht und Allgemeinenes Verwaltungsrecht, jeweils ohne Prozessrecht):
Das Verfassungs- und Verwaltungsprozessrecht ist nicht Gegenstand der Zwischenprüfung.
im Strafrecht: § 11 Abs. 2 Nr. 7 JAG NRW
aus dem Strafgesetzbuch:
aus dem Besonderen Teil:
Um sich für die Zwischenprüfungsklausuren anmelden zu können, beachten Sie bitte die Zulassungsvoraussetzungen nach § 29 Abs. 2 S. 1 StuPrO vom 19.09.2023 (AB. Nr. 1603):
Eine Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren erfolgt demnach in folgenden Schritten: