Das Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum orientiert sich an den Vorlesungszeiten. Während der Vorlesungszeit finden Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften, Seminare und Übungen statt. Die vorlesungsfreie Zeit dient demgegenüber insbesondere der Vor- und Nachbereitung des Studiums, der Anfertigung von häuslichen Arbeiten, der Prüfungsvorbereitung sowie den nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgeschriebenen praktischen Studienzeiten.
Für Studierende, die die Erste Prüfung anstreben, kommt der vorlesungsfreien Zeit eine besondere Bedeutung zu. Nach § 8 Abs. 2 JAG NRW ist die praktische Studienzeit grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Sie umfasst insgesamt drei Monate und ist in der Regel in mindestens zwei und höchstens drei Abschnitte aufzuteilen. Mindestens vier Wochen sind in der Rechtspflege oder einem Unternehmen der freien Wirtschaft sowie mindestens vier Wochen bei einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen mit Verwaltungsaufgaben betrauten Stelle zu absolvieren. Ein weiterer Abschnitt kann bei einer geeigneten Ausbildungsstelle im In- oder Ausland erfolgen. Über Ausnahmen entscheidet ausschließlich das zuständige Justizprüfungsamt.
Wir empfehlen daher, die Semester- und Praktikumsplanung frühzeitig aufeinander abzustimmen. Da die praktischen Studienzeiten Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung sind, sollten geeignete Praktikumsplätze bereits mehrere Monate im Voraus gesucht werden. Gleichzeitig bietet die vorlesungsfreie Zeit die Möglichkeit, praktische Erfahrungen mit der Examensvorbereitung, wissenschaftlichem Arbeiten oder einem Auslandsaufenthalt sinnvoll zu verbinden. Außerdem eignet sich die vorlesungsfreie Zeit für Auslandsaufenthalte.