Die Vorlesung die einzelnen Straftatbestände des Strafgesetzbuchs und vermittelt deren systematische Einordnung sowie ihre praktische Anwendung. Aufbauend auf den Grundlagen des Allgemeinen Teils stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wichtigsten Delikte gegen Individual- und Gemeinschaftsrechtsgüter im Mittelpunkt der Vorlesung.
Behandelt werden insbesondere Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit, gegen das Vermögen und das Eigentum sowie gegen die Ehre. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl, Raub, Betrug, Erpressung, Untreue und Sachbeschädigung. Darüber hinaus werden ausgewählte Delikte gegen die Rechtspflege und die öffentliche Ordnung sowie ihre Konkurrenz- und Qualifikationsverhältnisse behandelt.
Die Vorlesung vermittelt die Fähigkeit, Straftatbestände sicher auszulegen, voneinander abzugrenzen und auf konkrete Sachverhalte anzuwenden. Die Studierenden lernen, strafrechtliche Fallgestaltungen methodisch zu bearbeiten und die Wechselwirkungen zwischen Allgemeinem und Besonderem Teil des Strafrechts zu verstehen. Die Vorlesung bildet damit einen zentralen Bestandteil der strafrechtlichen Pflichtfachausbildung.