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Rechtswissenschaft (Abschluss: Erste Prüfung; Staatsexamen)

Das Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum führt zum Abschluss „Erste Prüfung“ und bereitet auf die klassischen juristischen Berufe – insbesondere als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt sowie auf zahlreiche Tätigkeiten in Unternehmen, Verbänden und der öffentlichen Verwaltung – vor. Grundlage des Studiengangs sind das Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (JAG NRW) sowie die Studien- und Prüfungsordnung der Ruhr-Universität Bochum vom 19. September 2023.

Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester. Ein Studienbeginn ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium, das Hauptstudium, die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung und die Examensvorbereitung. Ziel ist der Erwerb fundierter juristischer Kenntnisse, der sicheren Beherrschung juristischer Methoden sowie der Fähigkeit, komplexe Rechtsfragen systematisch und praxisgerecht zu lösen.

Grundstudium (in der Regel bis zum 4./5. Semester)

Das Grundstudium vermittelt die methodischen und dogmatischen Grundlagen des Rechts. Im Mittelpunkt stehen die drei Rechtsgebiete – Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht –, ergänzt durch Grundlagenfächer sowie die Einführung in die juristische Fallbearbeitung. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, gesetzliche Regelungen auszulegen, juristische Gutachten zu erstellen und Fälle nach der juristischen Methode zu lösen.

Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Sie dokumentiert den erfolgreichen Erwerb der grundlegenden Kenntnisse und bildet zugleich die Voraussetzung für den weiteren Studienverlauf. Die Zwischenprüfung besteht aus drei Zwischenprüfungsklausuren im Umfang von jeweils 180 Minuten (je eine in jedem Pflichtfach) und beinhaltet den Pflichtfachstoff im Umfang des § 28 Abs. 2 JAG NRW.

Hauptstudium (in der Regel ab dem 5./6. Semester)

Im Hauptstudium werden die Kenntnisse in allen Pflichtfächern vertieft und erweitert. Neben den Kerngebieten des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts werden insbesondere die examensrelevanten Querverbindungen zwischen den Rechtsgebieten sowie die systematische Fallbearbeitung ausgebaut. Begleitend erwerben die Studierenden die nach dem JAG NRW erforderlichen Schlüsselqualifikationen, absolvieren die praktischen Studienzeiten und können fachspezifische Fremdsprachenkompetenzen sowie internationale Studienangebote nutzen.

Schwerpunktbereichsstudium

Ein wesentlicher Bestandteil des Studiums ist die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung. Sie ermöglicht eine wissenschaftliche Vertiefung entsprechend den eigenen Interessen und vermittelt zugleich einen Einblick in spezialisierte Rechtsgebiete. Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum bietet hierfür sieben Schwerpunktbereiche an:

  • Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung
  • Arbeit und Soziales
  • Unternehmen und Wettbewerb
  • Internationale und europäische Rechtsbeziehungen
  • Wirtschaftsverwaltung, Umwelt und Infrastruktur
  • Steuern und Finanzen
  • Kriminalwissenschaften

Die Schwerpunktbereichsprüfung bildet den universitären Teil der Ersten Prüfung und fließt mit 30 % in deren Gesamtnote ein.

Examensvorbereitung

Zur gezielten Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung bietet die Juristische Fakultät mit dem RUBRUM ein umfassendes Examensvorbereitungsprogramm an. Es umfasst unter anderem systematische Wiederholungskurse, Klausurenkurse, Probeexamina, Simulationen mündlicher Prüfungen sowie weitere Angebote zur Vorbereitung auf die Erste Prüfung.

Ergänzt wird das Studium durch Arbeitsgemeinschaften, Moot Courts, internationale Austauschprogramme sowie vielfältige Zusatzqualifikationen, die den Übergang in die juristische Berufspraxis unterstützen.

Erste Prüfung

Das Studium schließt mit der Ersten Prüfung ab. Sie setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • der staatlichen Pflichtfachprüfung vor dem Justizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (70 % der Gesamtnote) und
  • der universitären Schwerpunktbereichsprüfung an der Ruhr-Universität Bochum (30 % der Gesamtnote).

Die staatliche Pflichtfachprüfung umfasst fünf schriftliche Aufsichtsarbeiten im Umfang von jeweils fünf Zeitstunden und eine mündliche Prüfung. Gegenstand sind die Pflichtfächer des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts einschließlich der jeweils vorgeschriebenen Verfahrens- und Nebengebiete.

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Frau Dipl.-Jur.
Leonie Schulenburg
Studienberatung
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GD 2/529
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Studienfachberaterin