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Integrierter Bachelor (§ 66 Abs. 1a HG NRW)

Mit dem integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) bietet die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum ihren Studierenden einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss „Erste Prüfung“. Der Bachelorgrad wird in den bestehenden Staatsexamensstudiengang integriert und kann ohne zusätzliche Studien- oder Prüfungsleistungen erworben werden. Grundlage hierfür sind § 66 Abs. 1a Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) sowie die Ordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum zur Verleihung des Hochschulgrades „Bachelor of Laws (LL.B.)“ und zur Bachelornotengebung.

Der integrierte Bachelor

Der integrierte Bachelor trägt der wissenschaftlichen Qualität des Jurastudiums Rechnung und würdigt bereits erbrachte Studienleistungen mit einem international anerkannten akademischen Grad. Er stellt einen eigenständigen Hochschulabschluss dar, ohne den Charakter des klassischen Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschluss „Erste Prüfung“ zu verändern. Studierende können den Weg zur staatlichen Pflichtfachprüfung und – bei erfolgreichem Abschluss – zum juristischen Vorbereitungsdienst uneingeschränkt fortsetzen. Zugleich eröffnet der Bachelor of Laws zusätzliche Perspektiven außerhalb der klassischen juristischen Berufe sowie im nationalen und internationalen Hochschul- und Arbeitsmarkt.

Voraussetzungen

Der Hochschulgrad wird auf Antrag verliehen. Voraussetzung ist,

  • dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen erfüllt sind oder bereits eine Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgt ist,
  • dass die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und
  • dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1a HG NRW erfüllt sind.

Zusätzliche Prüfungen oder Studienleistungen sind für den Erwerb des Bachelorgrades nicht erforderlich. Der Abschluss basiert ausschließlich auf den im regulären Studium der Rechtswissenschaft erbrachten Leistungen.

Bachelornote

Die Gesamtnote des Bachelor of Laws wird nach der Verleihungsordnung der Ruhr-Universität Bochum berechnet. Sie setzt sich aus den Leistungen der Zwischenprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. 

Antragstellung

Die Verleihung des Bachelorgrades erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät. Dem Antrag sind insbesondere das Zeugnis über die bestandene Schwerpunktbereichsprüfung sowie der gesetzlich vorgesehene Nachweis über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung beziehungsweise der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beizufügen. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen verleiht die Juristische Fakultät den Hochschulgrad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ und stellt hierüber eine Bachelorurkunde aus. Erst mit deren Aushändigung darf der akademische Grad geführt werden.

Perspektiven

Der integrierte Bachelor of Laws dokumentiert den erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlichen rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums und schafft einen international verständlichen akademischen Abschluss. Er erleichtert insbesondere den Zugang zu Tätigkeiten außerhalb der klassischen reglementierten juristischen Berufe, kann den Einstieg in weiterführende Masterstudiengänge ermöglichen und bietet Studierenden zusätzliche berufliche und akademische Perspektiven – unabhängig davon, ob sie den Weg bis zur Ersten Prüfung fortsetzen oder sich frühzeitig für eine andere berufliche Laufbahn entscheiden. Zugleich bleibt der integrierte Bachelor vollständig in das Studium der Rechtswissenschaft eingebunden und ergänzt die bewährte Juristenausbildung an der Ruhr-Universität Bochum.