Mit dem Master iuris (Ruhr-Universität Bochum) bietet die Juristische Fakultät ihren Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaft die Möglichkeit, neben der Ersten Prüfung einen akademischen Hochschulgrad zu erwerben. Der Abschluss dokumentiert den erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlich geprägten rechtswissenschaftlichen Studiums und unterstreicht die erworbenen juristischen Fach- und Methodenkompetenzen. Grundlage für die Verleihung ist die Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Master iuris (Ruhr-Universität Bochum)“ vom 14. Mai 2024.
Der Master iuris baut auf dem Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum auf und wird nicht im Rahmen eines gesonderten Masterstudiengangs erworben. Vielmehr knüpft die Verleihung des Hochschulgrades an den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung sowie der universitären Schwerpunktbereichsausbildung an. Der Abschluss verbindet damit die wissenschaftliche Vertiefung des universitären Studiums mit der erfolgreichen Absolvierung der staatlichen juristischen Ausbildung und schafft einen national und international verständlichen akademischen Grad.
Voraussetzungen
Der Hochschulgrad Master iuris (M. iur.) wird auf Antrag verliehen. Voraussetzung hierfür ist,
Eine Verleihung ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Magister Juris oder ein vergleichbarer akademischer Grad auf Grundlage derselben juristischen Ausbildung erworben oder beantragt wurde. Die Ordnung ermöglicht zudem Absolventinnen und Absolventen früherer Jahrgänge, die die Voraussetzungen erfüllen, den Master iuris nachträglich zu beantragen.
Bedeutung des Abschlusses
Der Master iuris (M. iur.) bescheinigt den erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums der Rechtswissenschaft auf Masterniveau. Er ergänzt die Erste Prüfung um einen international verständlichen akademischen Grad und erleichtert insbesondere im internationalen Hochschul- und Berufsverkehr die Einordnung der juristischen Qualifikation. Der Abschluss eröffnet keine zusätzlichen berufsrechtlichen Befugnisse gegenüber der Ersten Prüfung und ersetzt insbesondere nicht den juristischen Vorbereitungsdienst oder die Zweite Juristische Staatsprüfung. Er dokumentiert jedoch die wissenschaftliche Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen und kann insbesondere bei Bewerbungen im internationalen Umfeld, für weiterführende wissenschaftliche Qualifikationen oder außerhalb der klassischen juristischen Berufsfelder von Vorteil sein.
Antragstellung
Die Verleihung des Hochschulgrades erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät. Dem Antrag sind insbesondere die erforderlichen Nachweise über das Bestehen der Ersten Prüfung, der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sowie der Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum beizufügen. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird der Hochschulgrad durch Aushändigung einer Masterurkunde verliehen. Erst mit deren Aushändigung darf der Grad „Master iuris (Ruhr-Universität Bochum)“ (M. iur.) geführt werden.