Aus dem Pflichtfach im Bürgerlichen Recht werden in den Vorlesungen Schuldrecht Besonderer Teil I / II v. a. folgende Themen behandelt:
Schuldrecht Besonderer Teil I - Vertragliche Schuldverhältnisse (immer im Wintersemester):
Die Vorlesung behandelt die besonderen Vertragstypen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und deren Bedeutung für den privaten und wirtschaftlichen Rechtsverkehr. Aufbauend auf den Grundlagen des Allgemeinen Schuldrechts werden die gesetzlichen Regelungen zu den wichtigsten Verträgen sowie die daraus folgenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien vermittelt.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere das Kaufrecht einschließlich der kaufrechtlichen Gewährleistung und des Verbrauchsgüterkaufs, das Darlehensrecht, die Schenkung, das Miet- und Pachtrecht, die Leihe, der Dienstvertrag, das Werkvertragsrecht, der Maklervertrag sowie der Auftrag und der Geschäftsbesorgungsvertrag. Anhand dieser Vertragstypen werden typische Leistungsstörungen, Gewährleistungsrechte und vertragliche Ansprüche systematisch erarbeitet und anhand praxisnaher Fallgestaltungen vertieft.
Die Vorlesung vermittelt das notwendige Verständnis für die rechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der wichtigsten Vertragstypen des täglichen Lebens und des Wirtschaftsverkehrs. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, vertragliche Ansprüche methodisch zu prüfen, unterschiedliche Vertragsarten voneinander abzugrenzen und zivilrechtliche Fallkonstellationen sicher zu lösen.
Schuldrecht Besonderer Teil II - Gesetzliche Schuldverhältnisse (immer im Sommersemester):
Die Vorlesung behandelt diejenigen Schuldverhältnisse, die nicht durch einen Vertrag, sondern unmittelbar kraft Gesetzes entstehen. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und systematischen Zusammenhänge der wichtigsten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie ausgewählter haftungsrechtlicher Nebengesetze.
Schwerpunkte der Vorlesung sind die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht. Darüber hinaus werden die Bürgschaft, der Vergleich, das Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, die Anweisung sowie weitere besondere gesetzliche Schuldverhältnisse behandelt. Ergänzend werden die wesentlichen Grundzüge der Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz sowie des Produkthaftungsrechts vermittelt.
Die Vorlesung befähigt die Studierenden, gesetzliche Ansprüche systematisch zu erkennen, voneinander abzugrenzen und in komplexen Fallgestaltungen sachgerecht anzuwenden. Zugleich vermittelt sie ein vertieftes Verständnis für den Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen und die zivilrechtliche Haftung bei der Verletzung von Rechtsgütern.