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Der Promotionsstudiengang Rechtswissenschaft

Der Promotionsstudiengang der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum bietet besonders qualifizierten Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, sich vertieft wissenschaftlich mit einer rechtswissenschaftlichen Fragestellung auseinanderzusetzen und den akademischen Grad Doctor iuris (Dr. iur.) zu erwerben. Grundlage des Promotionsverfahrens ist die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum vom 25. Mai 2016.

Im Mittelpunkt der Promotion steht die eigenständige Anfertigung einer Dissertation, in der ein wissenschaftliches Problem des nationalen, europäischen oder internationalen Rechts nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden bearbeitet wird. Die Doktorandinnen und Doktoranden werden hierbei von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät betreut und durch eine Betreuungsvereinbarung sowie die Strukturen des Promotionsstudiengangs wissenschaftlich begleitet.

Der Promotionsstudiengang ergänzt die individuelle Forschungsarbeit durch ein strukturiertes wissenschaftliches Ausbildungsprogramm. Ziel ist es, die Fähigkeit zu selbstständiger rechtswissenschaftlicher Forschung weiterzuentwickeln, wissenschaftliche Methoden zu vertiefen und den fachlichen Austausch innerhalb der Fakultät zu fördern. Hierzu gehören insbesondere die Teilnahme an wissenschaftlichen Kolloquien, Vorträgen und weiteren Forschungsveranstaltungen sowie die Präsentation und Diskussion eigener Forschungsergebnisse.

Die Zulassung zur Promotion richtet sich nach den Voraussetzungen der Promotionsordnung. Sie setzt in der Regel einen überdurchschnittlichen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss voraus. Über die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss der Juristischen Fakultät auf Grundlage der Promotionsordnung.

Das Promotionsverfahren schließt mit der Einreichung und Begutachtung der Dissertation sowie einer mündlichen Promotionsleistung ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss weisen die Promovendinnen und Promovenden ihre Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Forschung nach und erwerben eine Qualifikation, die sowohl für eine wissenschaftliche Laufbahn als auch für anspruchsvolle Tätigkeiten in Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung, Wirtschaft und internationalen Organisationen von besonderem Wert ist.

Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum versteht die Promotion als wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie bietet ihren Promovendinnen und Promovenden ein forschungsstarkes Umfeld, eine enge wissenschaftliche Betreuung sowie vielfältige Möglichkeiten zum interdisziplinären und internationalen Austausch.

Schreibtisch-Icon
Frau Ass. iur.
Kirsti Tywonek-Brinckmann
Leitung Prüfungsamt
Raum
GD 2/508