Die Vorlesung vermittelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt stehen die Verfassungsorgane des Grundgesetzes, ihre Aufgaben und Kompetenzen sowie ihr Zusammenwirken im demokratischen Verfassungsstaat.
Behandelt werden insbesondere die Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes (Demokratie, Rechtsstaat, Republik, Bundesstaat, Sozialstaat), die verfassungsrechtliche Stellung von Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht, die Rolle und Rechte der Abgeordneten als demokrtisch legitimierte Volksvertreter sowie das Verhältnis von Bund und Ländern. Ein Schwerpunkt wird zudem die Rolle der Parteien, die staatliche Parteienfinanzierung sowie Probleme im Zusammenhang mit solchen Parteien sein, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Parteiverbot möglich? Einen weiteren Schwerpunkt bilden das Gesetzgebungsverfahren, die Gesetzgebungskompetenzen, die Ausführung der Bundesgesetze sowie die Grundzüge der Finanzverfassung. Darüber hinaus werden die wesentlichen Organstreitigkeiten und sonstigen verfassungsgerichtlichen Verfahren behandelt, mit denen Kompetenzkonflikte zwischen den Staatsorganen und die Einhaltung der Verfassung überprüft werden. Zudem wird die Stellung der Bundesrepbulik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union und die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union erfasst.
Die Vorlesung vermittelt das Verständnis für das Zusammenwirken der staatlichen Organe und die Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen methodisch zu bearbeiten, verfassungsrechtliche Zusammenhänge einzuordnen und Fälle des Staatsorganisationsrechts systematisch zu lösen. Damit bildet die Vorlesung eine unverzichtbare Grundlage des öffentlichen Rechts und einen wesentlichen Bestandteil der juristischen Pflichtfachausbildung.